| Gebühren |
|
Die Höhe des entstehenden Vergütungsanspruchs richten sich im gerichtlichen und außergerichtlichem Bereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich sind wir im gerichtlichen Bereich gehalten unsere Gebühren nach dem RVG abzurechnen. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Halten wir eine Honorarvereinbarung mit Blick auf den Umfang oder die Schwierigkeit der zu bearbeitenden Angelegenheit für geboten, wird der jeweils sachbearbeitende Rechtsanwalt Ihnen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Die Höhe des jeweiligen Stundenhonorars hängt insbesondere von dem Schwierigkeitsgrad der rechtlichen Angelegenheit und dem damit verbundenen Haftungsrisiko ab. Umfassende Informationen zu den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren entsprechend dem RVG können Sie der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer entnehmen. |
