| Unternehmensnachfolge |
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Die Unternehmensnachfolge beschreibt die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmergeschicke (vollständig oder teilweise) von einem bzw. mehreren abtretenden Unternehmern auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer. Dabei können Regelungen und Übergabe der Führung des Unternehmens und diejenigen der Kapitalanteile zeitlich auseinander liegen. Es erfolgt eine Fortführung des Produktes bzw. der Dienstleistung; auch bleibt der Fokus auf demselben Markt. Der Unternehmenswert ist unabhängig vom Übergeber. Generell dürfen keine Einschränkungen im Sinne einer bestimmten Form; Nachfolgezeit o. ä. bestehen. Jährlich sind in Deutschland über 70.000 Betriebe von der Regelung einer Unternehmensnachfolge betroffen. Da sich jede Übergabesituation anders gestaltet, müssen u. a. folgende Punkte geregelt werden:
- der Zeitpunkt der Übergabe |
