Stefan Wenzel

 

Herr Rechtsanwalt Wenzel ist seit Mai 2008 Partner unserer Sozietät. 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch Betriebsräte und Personalvertretungen in betrieblichen Angelegenheiten jeder Art.

Herr Wenzel studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und absolvierte den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Düsseldorf. 

Bereits während des Studiums und später auch im Referendariat hat sich Herr Wenzel intensiv mit dem Bereich des Arbeitsrechts beschäftigt und die hierbei erworbenen Kenntnisse parallel durch seine Tätigkeit in unserer Sozietät in die Praxis umgesetzt. Nach etwas mehr als drei Jahren der anwaltlichen Tätigkeit hat Herr Wenzel von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen bekommen, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen.

Neben seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist Herr Wenzel noch auf den an das Arbeitsrecht angrenzenden wirtschaftsrechtlichen Gebieten tätig, so z.B. im Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht.

 

Unsere Anwälte

Thomas Prellwitz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Andreas Klett
Fachanwalt für Familienrecht

Stefan Wenzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Matthias Höfflin
Schwerpunkt Verkehrsrecht

Jan Dudwiesus
Schwerpunkt Erbrecht