| Matthias Höfflin |
- Verkehrsrecht - Schadensersatzrecht Herr Höfflin studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Rechtswissenschaften und schloss sein Studium im Jahre 2007 mit dem 1. Juristischen Staatsexamen erfolgreich ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Herr Höfflin am Landgericht Düsseldorf und beendete diesen ebenso erfolgreich im August 2009 mit dem 2. Juristischen Staatsexamen. Seit Oktober 2009 ist Herr Höfflin als Rechtsanwalt zugelassen. Seit der Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes hat Herr Höfflin in der Sozietät Prellwitz, Klett & Kollegen GbR intensiv mitgearbeitet. Bereits während des Referendariats hat er seine verkehrsrechtliche Spezialisierung begonnen und diese kontinuierlich ausgebaut. Die frühzeitige Heranführung an die eigenständige Mandatsbearbeitung führte dazu, dass er bereits zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit über eine solide Berufserfahrung verfügte, welche er seit dem kontinuierlich ausbaut. Unmittelbar nach der Zulassung zum Rechtsanwalt hat Herr Höfflin den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht durchlaufen und im Dezember 2009 erfolgreich abgeschlossen. Er kann daher nachweislich bereits ein Höchstmaß an theoretischen Kenntnissen vorweisen und ist über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtssprechung und der Regulierungspraxis der Versicherer bestens informiert. Im Schwerpunkt Verkehrsrecht berät und vertritt Sie Herr Höfflin insbesondere - bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall (Schadensersatz/ Schmerzensgeld/ Erwerbsschaden/ Haushaltsführungsschaden etc.); - im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt/ Unfallflucht/ Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.); - im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld/ Bußgeldbescheid/ Fahrverbot); - beim Kauf und Leasing von Neu- und Gebrauchtwagen (Gewährleistung/ Mängelhaftung), sowie in allen übrigen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Neben dem Verkehrsrecht betreut Herr Höfflin die Dezernate für Schadens- und Werkvertragsrecht. |
