| Arbeitsrecht / Betriebsverfassungsrecht |
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Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Herr Rechtsanwalt Wenzel nimmt sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an. Er vertritt unter Beachtung möglicher Interessenkonflikte sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.
Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit befasst sich zum einen mit den typischen Konstellationen des individuellen Arbeitsrechts wie Kündigung, Abmahnung, Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Weiterbeschäftigung. Wir beraten und vertreten dabei sowohl Arbeitgeber z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung einer Kündigung, als auch Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, oder die einen Aufhebungsvertrag schließen wollen. Dabei beziehen wir auch immer die relevanten Fragen des Sozialversicherungsrechts mit ein, um jederzeit ein individuell optimales Ergebnis zu erzielen.
Zum anderen befasst sich unsere Tätigkeit gerade auch mit Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. In diesem Bereich unterstützten wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebs- und Personalräte bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen, Interessenausgleichen und Verhandlungen mit der jeweils anderen Partei. |
